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Informationen zum Übertritt nach der vierten Jahrgangsstufe


 

 

Übertritt in die Hauptschule

Es ist keine Anmeldung erforderlich

Zuständige Hauptschulen: HS Bernaysstraße, HS Situlistraße

 

 

Übertritt in die Städtische Willy – Brandt – Gesamtschule

Einschreibung:

Zur Anmeldung erforderlich: Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis

 

 

 

Übertritt in die Realschule

Einschreibung:

Zur Anmeldung erforderlich: Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis

Maßgeblich sind die Noten aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht und ein Wortgutachten

Notenschnitt bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

Notenschnitt bis 2,66: „Bedingt geeignet“

Für bedingt geeignete Schüler gilt:

Schüler mit mindestens Note 2 und Note 3 in Deutsch und Mathematik, können nach Beratung der Eltern ohne Probeunterricht übertreten.

Schüler mit schlechteren Noten als 2 und 3 in Deutsch und Mathematik müssen am Probeunterricht teilnehmen. Hier müssen sie in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreichen.

Schüler, die im Probeunterricht in beiden Fächern die Note 4 erzielt haben, haben den Probeunterricht nicht bestanden. Diese Schüler können übertreten, wenn die Eltern dies nach einem Beratungsgespräch wünschen.

Schüler, die im Probeunterricht in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erzielt haben, können nicht übertreten.

Schüler, die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben und in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erreicht haben, können am Nachholtermin des Probeunterrichts an der Realschule teilnehmen (am Ende der Sommerferien).

Notenschnitt von 3,00 und schlechter: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

 

 

Übertritt in das Gymnasium

Einschreibung:

Zur Anmeldung erforderlich: Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis

Maßgeblich sind die Noten aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht und ein Wortgutachten

Notenschnitt bis 2,33 und Durchschnitt aus Deutsch und Mathematik bis 2,00: Übertritt uneingeschränkt möglich

Notenschnitt bis 2,33 aber Durchschnitt aus Deutsch und Mathematik schlechter als 2,00: Übertritt möglich, wenn die Eltern dies nach einem Beratungsgespräch wünschen

Alle anderen Fälle: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

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