| Übertritt in die Realschule Einschreibung:
Zur Anmeldung erforderlich: Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis Maßgeblich sind die Noten aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht und ein Wortgutachten Notenschnitt bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich Notenschnitt bis 2,66: „Bedingt geeignet“ Für bedingt geeignete Schüler gilt: Schüler mit mindestens Note 2 und Note 3 in Deutsch und Mathematik, können nach Beratung der Eltern ohne Probeunterricht übertreten. Schüler mit schlechteren Noten als 2 und 3 in Deutsch und Mathematik müssen am Probeunterricht teilnehmen. Hier müssen sie in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreichen. Schüler, die im Probeunterricht in beiden Fächern die Note 4 erzielt haben, haben den Probeunterricht nicht bestanden. Diese Schüler können übertreten, wenn die Eltern dies nach einem Beratungsgespräch wünschen. Schüler, die im Probeunterricht in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erzielt haben, können nicht übertreten. Schüler, die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben und in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erreicht haben, können am Nachholtermin des Probeunterrichts an der Realschule teilnehmen (am Ende der Sommerferien). Notenschnitt von 3,00 und schlechter: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht |