3. Maßnahmen während des Unterrichtsvormittages
Ø Schüler und Eltern benutzen ausnahmslos den Haupteingang.
Ø Die Eltern werden gebeten, das Schulhaus nur in begründeten Fällen zu betreten.
Ø Besucher, Handwerker usw. müssen sich beim Amtsmeister anmelden.
Ø Erwachsene Personen werden nach dem Grund ihres Aufenthaltes im Schulhaus angesprochen.
Ø Auf Botengängen und zur Toilette gehen Kinder mindestens zu zweit.
Ø Während der Pause sind alle Kinder im Hof, bzw. bei Regenpause im Klassenzimmer unter Aufsicht der Lehrkräfte.
Ø Zu den Dienstpflichten von Lehrkräften gehört, die Pausenaufsicht gewissenhaft und aktiv wahrzunehmen.
4. Technische Maßnahmen
Ø Die Toiletten sind mit „Panikschlössern“ versehen.
Ø Der Lehrereingang kann ab 8.00 Uhr nur als Ausgang benutzt werden.
Ø Der Zugang zum Turnhallenbereich ist grundsätzlich abgesperrt. Während des Sportunterrichtes bleibt er als Fluchtweg geöffnet.
Ø Der Notausgang in der Sporthalle darf nicht durch Gegenstände verstellt sein.
Ø Im Erdgeschoss ist der Zugang zum hinteren Treppenhaus abgesperrt..
Ø In jedem Raum hängen Fluchtpläne aus, diese sind mit den Kindern zu besprechen.
5. Sonstige Maßnahmen
Ø Die Jugendbeamten der Polizei besuchen regelmäßig unsere Schule.
Ø In besonderen Veranstaltungen und regelmäßigen Klassengesprächen werden die Kinder zum Thema Gewalt sensibilisiert.
Ø Mehrfach im Jahr wird im Rahmen des Unterrichts das Verhalten bei möglichen Notfällen besprochen.
Ø Jährlich finden zwei Probealarme statt, um das richtige Verhalten einzuüben.
Ø Jede Klasse hat einen Sammelplatz im hinteren Bereich des Pausenplatzes.
Ø Sollte das Verlassen des Schulgeländes notwendig sein, ist eine Unterbringung in der Kirche St. Katharina möglich.