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Dieses Sicherheitskonzept wird ständig aktualisiert.

Für Hinweise sind wir dankbar!

 

I. Präventive Maßnahmen

1. Sicherheit auf dem Schulweg

Ø      Beim ersten Informationsabend vor der Einschulung wird auf folgendes hingewiesen:

Ø      Der Schulweg soll intensiv geübt werden.

Ø      Anhand des Schulwegplanes sind gefährliche Stellen zu ersehen.

Ø      Ein gemeinsam zurückgelegter Schulweg erhöht die Sicherheit.

Ø      Bei der Bildung von Klassen wird nach Möglichkeit ein gleicher Schulweg berücksichtigt.

Ø      Eltern sollen sofort die Polizei und die Schule informieren, wenn ihr Kind angesprochen oder belästigt wurde. (Kontaktbeamter Herr Strasser – PI 14 Telefon: 35711 – 634)

2. Maßnahmen bei Fernbleiben vom Unterricht

Ø      Die Erziehungsberechtigten sind  verpflichtet, die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren, wenn ein Kind den Unterricht (auch am Nachmittag) nicht besuchen kann. (Gilt sinngemäß auch für das Tagesheim.)

Ø      Von jedem Kind liegt ein „Notfallzettel“ mit diversen Telefonnummern vor.

Ø      Sofort nach Unterrichtsbeginn stellen die Lehrkräfte fest, ob Kinder fehlen. Liegt keine Entschuldigung vor, werden unverzüglich die Eltern, Großeltern usw.) verständigt.

Ø      Wenn telefonisch niemand zu erreichen ist, wird umgehend die Polizei eingeschaltet.

Ø      Bei vorzeitigem Unterrichtsende werden Kinder, deren Eltern dies wünschen, bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsende in der Schule betreut.

Ø      Kinder, die sich krank fühlen, müssen abgeholt werden.

 

 

 

3. Maßnahmen während des Unterrichtsvormittages

Ø      Schüler und Eltern benutzen ausnahmslos den Haupteingang.

Ø      Die Eltern werden gebeten, das Schulhaus nur in begründeten Fällen zu betreten.

Ø      Besucher, Handwerker usw. müssen sich beim Amtsmeister anmelden.

Ø      Erwachsene Personen werden nach dem Grund ihres Aufenthaltes im Schulhaus angesprochen.

Ø      Auf Botengängen und zur Toilette gehen Kinder mindestens zu zweit.

Ø      Während der Pause sind alle Kinder im Hof, bzw. bei Regenpause im Klassenzimmer unter Aufsicht der Lehrkräfte.

Ø      Zu den Dienstpflichten von Lehrkräften gehört, die Pausenaufsicht gewissenhaft und aktiv wahrzunehmen.

4. Technische Maßnahmen

Ø      Die Toiletten sind mit „Panikschlössern“ versehen.

Ø      Der Lehrereingang kann ab 8.00 Uhr nur als Ausgang benutzt werden.

Ø      Der Zugang zum Turnhallenbereich ist grundsätzlich abgesperrt. Während des Sportunterrichtes bleibt er als Fluchtweg geöffnet.

Ø      Der Notausgang in der Sporthalle darf nicht durch Gegenstände verstellt sein.

Ø      Im Erdgeschoss ist der Zugang zum hinteren Treppenhaus abgesperrt..

Ø      In jedem Raum hängen Fluchtpläne aus, diese sind mit den Kindern zu besprechen.

5. Sonstige Maßnahmen

Ø      Die Jugendbeamten der Polizei besuchen regelmäßig unsere Schule.

Ø      In besonderen Veranstaltungen  und regelmäßigen Klassengesprächen werden die Kinder zum Thema Gewalt sensibilisiert.

Ø      Mehrfach im Jahr wird im Rahmen des Unterrichts das Verhalten bei möglichen Notfällen besprochen.

Ø      Jährlich finden zwei Probealarme statt, um das richtige Verhalten einzuüben.

Ø      Jede Klasse hat einen Sammelplatz im hinteren Bereich des Pausenplatzes.

Ø      Sollte das Verlassen des Schulgeländes notwendig sein, ist eine Unterbringung in der Kirche St. Katharina möglich.

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